Kosten - Häufig gestellte Fragen

Schon vor der ersten Kontaktaufnahme mit einem Rechtsanwalt stellen sich für viele Rechtssuchende wichtige Fragen im Zusammenhang mit den damit verbundenen Kosten. Nachfolgende Auflistung der häufig gestellten Fragen soll einen Überblick darüber geben, wie wir dieses Thema behandeln.

 

Kostet das erste Gespräch beim Anwalt etwas und wenn ja wie viel?

 

Zunächst ermitteln wir im kostenfreien Vorgespräch mit dem potenziellen Mandanten den Umfang unserer Tätigkeit. Erst danach können wir die Vergütung und mögliche sonstige Kosten (z.B. Gerichtskosten) angeben. Sodann entscheidet der Mandant, ob und in welchem Umfang er uns beauftragen möchte.

 

Muss ich die Beratung und Vertretung immer selbst bezahlen?

 

Auch hier wird im Vorgespräch geklärt, ob z. B. eine Rechtsschutzversicherung, Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe oder aber Beratungshilfe für die Übernahme des Honorars in Betracht kommen. Erst wenn diese Möglichkeiten ausscheiden, ist die Tätigkeit des Rechtsanwaltes selbst zu bezahlen. Gegebenenfalls erhalten Sie aber diese Kosten vollständig von der Gegenseite erstattet - Einzelheiten erörtern wir im Vorgespräch.

 

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung für meinen Fall. Kann ich mir den Rechtsanwalt überhaupt noch selbst auswählen oder muss ich dann selber zahlen?

 

Versicherungen „empfehlen“ häufig Anwälte aus verschiedenen Gründen-zumeist werden Anwälte empfohlen, mit welchen die Versicherer zuvor sogenannte „Rationalisierungsabkommen“ geschlossen haben. Diese Anwälte erhalten sodann geringere Honorare durch die Versicherer, werden aber im Gegenzug mit „Empfehlungen“ bedacht. Trotzdem können Sie sich allein den Rechtsanwalt aussuchen, von dem Sie vertreten werden möchten. Die Versicherung kann sich aus diesem Grund nicht weigern, die Kosten zu übernehmen.

 

Wie behalte ich den Überblick über die Rechtsanwaltskosten nach erfolgter Beauftragung?

 

Wir besprechen die Kosten wie bereits ausgeführt vor der Beauftragung durch den Mandanten. Daher weiß der Rechtssuchende, ob sein Fall eine einmalige Gebühr auslöst oder ob weitere Gebühren anfallen können. Auch die Höhe der weiteren Gebühren wird vorab besprochen, so dass der Mandant jederzeit Kenntnis über die Kosten hat.

 

Kann ich mit dem Rechtsanwalt ein Erfolgshonorar vereinbaren?

 

Grundsätzlich ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars nicht ausgeschlossen. Allerdings lässt der Gesetzgeber derartige Vereinbarungen nur in engen Grenzen zu. Diese hängen von der konkreten Fallkonstellation ab. Der bearbeitende Rechtsanwalt wird diese bei Interesse erläutern.