ANHEBUNG DES STAATLICHEN KINDERGELDES BEI VERKÜRZUNG DER ANTRAGSFRIST

Zum 01. Januar 2018 steigen die Unterhaltsbeträge für minderjährige Kinder, je nach Altersstufe, um 6-12 Euro an. Zeitgleich wird das staatliche Kindergeld erhöht. Es beträgt ab dem 1. Januar 2018 für ein erstes und zweites Kind jeweils 194 Euro, für ein drittes Kind 200 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 225 Euro.

 

Zum 01. Januar 2018 verkürzt sich aber auch die Frist für die rückwirkende Beantragung des staatlichen Kindergeldes. Bei einer Antragstellung bis zum 31.12.2017 kann es rückwirkend für vier Jahre, also ab 01.01.2014, beantragt werden. Bei einer Antragstellung ab 01.01.2018 beträgt die Rückwirkungsfrist dann nur noch sechs Monate. Das kann schnell einen Verlust von mehreren 1.000 € bedeuten.

 

Eltern, mit ungeklärten Kindergeldansprüchen sollten dringend prüfen lassen, ob bis Ende des Jahres Handlungsbedarf besteht. Rechtsanwalt Torsten Wildner von der ATM Rechts- & Steuerberatung GbR in Zittau berät und vertritt Sie in diesen Angelegenheiten gern.